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Beratung

Die SOLARTECHNIK ist unhaufhaltsam im Vordringen.

Wer im 21. Jahrhundert auf der Sonnenseite stehen will, muss damit planen.

Dies gilt besonders für Bauherren und Architekten.

EEG-Förderung


Die wohl wichtigste Förderung für Solaranlagen ist das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).
Dieses Gesetz hat den Zweck, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen voranzutreiben, die aus sich erneuernden (regenerativen) Quellen gespeist werden. Das EEG dienst also vor allem dem Klimaschutz, denn es hat das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle zu verringern. Eine vom deutschen Bundestag am 6. Juni 2008 beschlossene novellierte Fassung wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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Wie hoch ist die Vergütung für den eingespeisten Strom?

Sie erhalten für den eingespeisten Strom mehr Geld, als Sie selbst für bezogenen Strom zahlen müssen. Dies wird durch das EEG geregelt. Je nach Jahr, in welchem Sie Ihre Anlage installieren, bekommen Sie eine entsprechende Vergütung, welche für 20 Jahre festgelegt ist.
Wenn Sie im Jahr 2009 eine Anlage bis 30 KWp auf Ihrem Dach errichten, erhalten Sie also für 20 Jahre 43,01 Cent / kWh.

Einige Unterschiede sind zu beachten:

  • Feldanlagen (also auf dem Boden stehend) die 2009 errichtet wurden, werden mit 31,94 Cent / kWh vergütet.
  • Anlagen, die an oder auf einem Gebäude angebracht sind und 2009 errichtet wurden, werden mit 43,01 Cent / kWh vergütet.

 Diese Beträge sinken ab 2009 für nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Anlagen jährlich um 8% bzw. 10% bei Feldanlagen gegenüber der Vergütung des Vorjahres.

Bei Anlagen über 30 kWp wird die Anlagenleistung aufgeteilt und die Einspeisevergütung entsprechend gestaffelt: Die ersten 30 kWp werden mit dem normalen Satz vergütet, darüber hinaus mit einem geringeren Satz. Das gleiche gilt für noch größere Anlagen, die sogar über 100 kWp installierte Leistung haben.

Hier können Sie alle Förderungen herunterladen: EEG 2009 PV als pdf

Hier können Sie den Gesetzestext des EEG herunterladen: EEG 2009 als pdf (Lesefassung)

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 Wie wird die Vergütung von Solarstrom beantragt?

 Der Antrag wird bei Ihrem Energieversorger bzw. Stromlieferanten  gestellt.
Der Anschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz wird dem Netzbetreiber lediglich gemeldet. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich - in vielen Fällen nicht einmal empfehlenswert.

Zur Anmeldung können folgende Informationen für Ihren Energieversorger wichtig sein:

  • Ausgefülltes Formblatt zur Anmeldung zum Anschluss an das  Niederspannungsnetz (eingetragener Elektroinstallateur)
  • Aktueller Lageplan aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des Grundstückes sowie der Anbringungsort der Anlage hervorgehen
  • Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage
  • Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage mit Daten  der eingesetzten Betriebsmittel (einpolige Darstellung ist ausreichend)
  • Beschreibung der Schutzeinrichtungen (ENS oder Frequenz und  Spannungsüberwachung)
  • Beschreibung der Art und Betriebsweise des Generators/Wechselrichters  mit Angabe von Hersteller, Typenbezeichnung und den technischen  Daten (Datenblatt des Herstellers)
  • Nachweis über die Erfüllung der an den Wechselrichter  gestellten Forderungen

Ansprechpartner ist also Ihr Enerigeversorger und natürlich die ausführende Firma, die Ihnen hier unbedingt  helfen sollte.

 Wann bekommen Sie das Geld ausgezahlt?

 Gesetzliche Vorschriften gibt es hier keine. Jährliche Zahlungen bringen jedoch Zinsnachteile. Die Vergütung sollte also monatlich oder zumindest quartalsweise gezahlt werden.

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Für Solaranlagen werden zudem günstige KfW-Kredite angeboten, wodurch kein Eigenkapital für die Anlagenkosten eingesetzt werden muss. Der Betreiber einer Solaranlage kann sich zudem als Unternehmer beim Finanzamt einstufen lassen und muss daher keine Mehrwertsteuer für sämtliche mit der Anlage im Bezug stehenden Kosten bezahlen.

Die Mindestvergütungen sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme  für die Dauer von 20 Kalenderjahren zu zahlen.

kWp - Abkürzung für Kilowatt-Peak (Spitzenleistung)

 

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